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Gemüsebau und Erdbeeren
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Gemüsebau / Erdbeeren
Düngeverordnung (DüV) 2017 und deren Änderung 2020 im Gemüse- und Erdbeeranbau. [Düngebedarfsermittlung (DBE) für Gemüse und Erdbeeren, Heil- und Gewürzpflanzen inkl. Ackerbau ] Seit 2. Juni 2017 verlangt die Düngeverordnung (DüV) vor der Düngerausbringung eine schriftliche Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat. Mit der seit 1. Mai 2020 gültigen Novellierung der DüV bleibt die Düngebedarfsermittlung in Ihren Grundsätzen bestehen. Nur der durchschnittliche Betriebsertrag ist seitdem nicht mehr 3-jährig sondern 5-jährig zu bilden. Für die DBE stehen verschiedene Excelprogramme zur Verfügung. [Excelprogramm Betrieb DüV 2020 ] In diesem Programm können alle Flächen eines Betriebes aufgenommen werden. Neben der DBE für Stickstoff und Phosphat bietet das Programm die Möglichkeit, auch alle anderen Dokumentationsvorgaben der DüV 2020 zu erfüllen: Nachdüngungsberechnung, Düngedokumentation, Mengenvorschläge Stickstoff, jährlicher betrieblicher Düngebedarf und Nährstoffeinsatz (Gesamtbetrieb, nitratgefährdete Gebiete), laufende Kontrolle über die Einhaltung der 20%-igen Stickstoffreduktion in nitratgefährdeten Gebieten, Überprüfung der 160/80iger Regel und der gesamtbetrieblichen Obergrenze von 170 kg Gesamt-Stickstoff pro ha und Jahr über organische Dünger Systemvoraussetzung: Excel 2010 und höher. Mit älteren Excelversionen werden keine Auswahllisten angezeigt. Verwenden Sie bitte die Version ohne Makro mit 300 Eingabezeilen, wenn Ihr Rechner die Makrofunktion zum Zeilen einfügen und Sortieren nicht unterstützt. Denken Sie bei dieser Version daran, vor dem Ausdrucken den Druckbereich zu begrenzen! Düngebedarfsermittlung Betrieb MIT MAKRO (XLSM) Düngebedarfsermittlung Betrieb OHNE MAKRO (XLSX) Erklärvideo zum Excel-Programm zur DBE (09:32 min) (YouTube-Kanal DLR RLP) [Excelprogramm Einzelkultur DüV 2017] Mit diesem Programm kann nur die DBE für Stickstoff und Phosphat durchgeführt werden für jeweils eine Kultur. Alle anderen Dokumentationsvorgaben der DüV 2020 werden nicht erfüllt! Excel 2010 und höher: Düngebedarfsermittlung Einzelkultur (XLSX) Achtung: Wenn keine Auswahllisten angezeigt werden z.B. bei Kultur, bitte PC-Anwendung für Excel 2003 und 2007 herunterladen Excel 2003 und 2007: Düngebedarfsermittlung Einzelkultur (XLS) [Handschriftliche Erfassung] Die Düngebedarfsermittlung und der jährliche betriebliche Düngebedarf und Nährstoffeinsatz (Düngebilanz) können auch handschriftlich erfasst werden. Entsprechende Textformulare finden Sie hier: Textformular: Stickstoff-Düngebedarfsermittlung (PDF) (Stand 2017) Bitte beachten Sie, dass kein Phosphat (P) dokumentiert werden kann. Textformular: Gesamtbetrieblicher Düngebedarf und Nährstoffeinsatz für Stickstoff und Phosphat (PDF) (Stand 2022) [Düngebasisdaten] Die Düngebasisdaten enthalten alle Angaben, die für eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat nach DüV sowie für Kali und Magnesium erforderlich sind. Düngebasisdaten Gemüse, Kräuter, Erdbeere (XLS) Düngebasisdaten Heil- und Gewürzpflanzen (XLS) Düngebasisdaten Ackerbau (XLS) [Merkblätter Düngebedarfsermittlung] Merkblatt Düngebedarfsermittlung (DBE) Gemüsebau (PDF) Merkblatt Umgang mit Gemüseresten (PDF) Merkblatt Verschiebung der Sperrfrist bei Gemüsekulturen (PDF) [Stoffstrombilanz (SBB) für Gemüse-, Sonderkultur- u. a. Pflanzenbaubetriebe ] Mit der neuen Düngeverordnung (DüV) vom 1. Mai 2020 entfällt nach vielen Jahren die Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs. Stattdessen wird ein jährlicher gesamtbetrieblicher Düngebedarf und Nährstoffeinsatz (Düngebilanz) verlangt. Hierfür kann das Tabellenblatt Düngedokumentation im Programm Düngebedarfsermittlung Betrieb (DüV 2020) genutzt werden. Für einen freiwilligen Nährstoffvergleich nach der alten DüV 2017 steht hier eine Berechnungshilfe zur Verfügung. Nach der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) 2017 sind seit 1.1.2023 Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche stoffstrombilanzpflichtig. Die SBB für das Kalenderjahr 2023 ist bis spätestens 30.6.2023 zu erstellen. Eine Testversion des Programms finden Sie hier: Excel 2010 und höher: Programm Nährstoffvergleich (XLS) Excel 2010 und höher: Programm Stoffstrombilanz (XLS) TESTVERSION [Weitere Informationen der Dünge- und Wasserschutzberatung ] Wirtschaftsdünger-Analysen Zwischenfrucht und Begrünung / Greening-Planer (Excel) Liste Zwischenfruchtarten für den Gemüsebau (PDF) [ Rechtsgrundlagen ] Melde- und Aufzeichnungspflichten nach Düngerecht RLP online (service24.rlp.de) Düngerecht Rheinland-Pfalz (ADD) (add.rlp.de) Landesdüngeverordnung Rheinland-Pfalz (landesrecht.rlp.de) BMEL - Düngung - Düngerecht, Düngegesetz, Düngeverordnung, Düngemittelverordnung, Stromstoffbilanz etc. (bmel.de) Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre Umsetzung in Rheinland-Pfalz (wrrl.rlp-umwelt.de) BMEL - Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung - Der Bundesrat hat dem Entwurf am 27. März 2020 zugestimmt. Weitere Informationen: Bundesratsdrucksache 98/20: Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften (bmel.de - PDF-Download) [Auskunft / Themenkarten ] GeoBox-Viewer Gemüsebau GDA-Wasser - Themenkarten Grundwasserleitertypen GeoDatenArchitektur (gda-wasser.rlp.de) GeoExplorer - Grundwasser und Geologie (geoportal-wasser.rlp-umwelt.de) Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD): SGD Nord (sgdord.rlp.de) und SGD Süd (sgdsued.rlp.de) [Weiterführende Literatur ] Düngeseminare am DLR Rheinpfalz Vortragsfolien Düngeseminar 2020/2021 (PDF-Liste zum Download) Vortragsfolien Düngeseminar 2021/2022 (PDF-Liste zum Download) BZL-Broschüre Düngeverordnung 2020 Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat Anfang 2021 eine Broschüre zur neuen Düngeverordnung veröffentlicht. Die Broschüre informiert über die aktuelle Rechtslage und stellt vor, was sich für die Düngung und bezüglich der Aufbringungstechnik geändert hat. Die Broschüre beschreibt und erklärt Aufbringungsbeschränkungen, Sperrzeiten und Obergrenzen für organische Düngemittel. Ein Schwerpunkt sind auch die Informationen zu den Regelungen in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. Außerdem informiert sie über aktuelle Aufzeichnungspflichten und Ordnungswidrigkeiten. Die Broschüre wurde mit maßgeblicher Unterstützung von Expertinnen und Experten der Bundesbehörden, der Bundesforschungseinrichtungen, der Landwirtschaftsministerien und der Beratungsorganisationen der Länder erstellt. Sie bietet damit eine komprimierte Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zur aktuellen Düngeverordnung. Die Broschüre wird über den BLE-Medienservice kostenlos als PDF-Download zur Verfügung gestellt. Siehe BZL-Broschüre Düngeverordnung 2020 BZL-Broschüre Effizient düngen - Anwendungsbeispiele zur Düngeverordnung Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat eine Broschüre zum Thema Effizient düngen veröffentlicht. Die Broschüre stellt verschiedene Maßnahmen vor und veranschaulicht das Thema anhand von Beispielbetrieben im Acker-, Gemüse- und Futteranbau sowie von Veredlungsbetrieben. Die Broschüre wird über den BLE-Medienservice kostenlos als PDF-Download zur Verfügung gestellt. Siehe BLZ-Broschüre Effizient düngen [Ansprechpersonen ] Zuständige DüV-Berater beim DLR Rheinpfalz, Abteilung Gartenbau Wasserschutzberatung Gemüsebau Rebholz, Lothar (Kontakt) Wittmann, Tamara (Kontakt) Gemüseberatung Frank, Rebecca (Kontakt) (Projekt Optimierung N-Effizienz und N-Düngung / EULLE M-01) Mahler, Kerstin (Kontakt) Weinheimer, Dr. Sebastian (Kontakt) Ziegler, Joachim (Kontakt) Erdbeeren- bzw Beerenobstberatung Metzlaff, Dirk (Kontakt) [ Förderung von Investitionen ] Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Investition neuer Maschinen, um die Betriebe bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zu unterstützen. Gefördert werden die Anschaffung von Pflanzenschutzgeräten, von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Neben einzelbetrieblichen Förderungen können erstmals auch Maschinenringe und Lohnunternehmen solche Förderungen erhalten. Weitere Informationen zum Gegenstand der Förderung siehe Pressemeldung des MWVLW vom 15.04.2020. Die einzelbetrieblichen Förderungsprogramme werden verwaltungsmäßig für ganz Rheinland-Pfalz vom DLR Mosel (Bewilligungsbehörde) durchgeführt. Informationen zu den Antragsvordrucken von FIS, FISU und FÜM sind auf den Seiten des DLR Mosel zu finden. Zum Portal des DLR Mosel
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