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Ausweisungsmessnetz (Nitrat)
©Dr. Fritsch/DLR
. Im Zuge der Neuregelung der guten fachlichen Praxis beim Düngen wurde im Jahr 2017 ein komplettes Düngepaket mit Düngegesetz (DüngG), Düngeverordnung (DüV) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) neu gefasst. Die Düngeverordnung wurde zwischenzeitlich novelliert und trat am 1. Mai 2020 in Kraft (letzte Änderung August 2021). Daneben gilt weiterhin das DüngG von Januar 2009 (letzte Änderung Dezember 2022) und die AwSV vom April 2017 (letzte Änderung Juni 2020). Schon seit September 2010 bestehen die Bestimmungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger. Die ergänzende Stoffstrombilanzverordnung trat im Januar 2018 in Kraft (letzte Änderung August 2021). In den mit Nitrat und mit Phosphat belasteten Gebieten von Rheinland-Pfalz gelten zudem die Bestimmungen der Landesdüngeverordnung von Dezember 2020 mit Änderungen von Dezember 2022. Sowohl das Düngegesetz als auch die Verordnungen dienen unter anderem auch der Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie. Die Bestimmungen haben damit Auswirkungen auf das Fachrecht und auf den GQS Hofcheck. Um allen Betroffenen einen Überblick über die Neuregelungen zu verschaffen, wurde diese Plattform eingerichtet. Für alle Bereiche der Agrarwirtschaft sind hier die entsprechenden Regelungen, Merkblätter und EDV-Programme zusammengetragen. In jeder Sparte (Ackerbau und Grünland; Gemüsebau und Erdbeeren; Weinbau) sind zudem kompetente Ansprechpartner verzeichnet. Auf www.düngeverordnung.rlp.de finden Sie zudem auch die Ansprechpartner der zuständigen Behörde Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD), die neben den Kontrollen auch für entsprechende Ausnahmeregelungen nach der Düngeverordnung verantwortlich sind. In den einzelnen Sparten Ackerbau und Grünland, Gemüsebau und Weinbau finden Sie den Downloadbereich.
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