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Zuständige Behörde für den Vollzug des Düngerechts ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. In der Abteilung 4 (Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaftsrecht) werden im Referat „ Agraraufsicht“ die jeweiligen Kontrollen und sonstigen Vollzugsaufgaben koordiniert. Alle im Düngerecht möglichen spezifischen Regelungen wie z.B. Verschiebung der Sperrfristen, Anerkennung anderer als der vorgegebenen Kennzahlen etc. werden dort bearbeitet. Zuständige Behörde |
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